Verschämte Arme

[511] Verschämte Arme, Leute, welche unverschuldet in dürftige Verhältnisse gerathen sind u. trotz ihrer[511] Unterstützungsbedürftigkeit öffentliche Unterstützung anzusprechen, wegen ihres Standes od. ihrer sonstigen Verhältnisse, sich schämen. Sie sind gewöhnlich Gegenstand der freiwilligen u. Privatarmenpflege; vgl. Armenwesen S. 735.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 511-512.
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