Verschlucken [2]

[513] Verschlucken, die durch ungehörige Wirkung der beim Schlucken thätigen Muskeln hervorgebrachte Unregelmäßigkeit dieses Vorganges, wo Theile von Speisen od. Getränken durch die Stimmritze in die Luftröhre eindringen u. durch ihren fremdartigen Reiz heftigen Husten u. selbst Erstickungszufälle hervorbringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 513.
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