Versilbern

[517] Versilbern, 1) s. Versilberung; 2) einen Gegenstand gegen baares Geld verkaufen; daher Versilberer, bei manchen Verwaltungsbehörden ein Beamter, welcher die Renten an Naturalien zu verkaufen hat; auch 3) Wechselbriefe u. dgl. versilbern, sich sie auszahlen od. discontiren lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 517.
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