Rente

[46] Rente, 1) eine zu bestimmten Zeiten, bes. jährlich (Jahresrente) wiederkehrende Einnahme an Geld od. anderen Fungibilien, daher auch z.B. die Zinsen von einem Capitale, die zu einem Auszug u. dgl. gehörigen Prästationen. Leibrente, heißt die R., wenn sie einer Person nur auf Lebenszeit zusteht u. mit dem Tode erlischt; 2) die Form det Staatsschulden, nach welcher dem Staatsgläubiger für die von ihm eingezahlte Summe nicht ein Capital, sondern nur die Gewährung einer jährlichen Zahlung als Zins von der eingezahlten Summe, verschrieben wird (Annuitäten), vgl. Staatspapiere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 46.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: