Rente

[706] Rente, frz.-deutsch, bestimmtes Ein kommen aus einem Eigenthum, das Anderen unter Bedingungen überlassen wurde, also: Zinse aus Kapitalien, aus Grundstücken (Grund-R.n und Pachtzinse), Gebäuden, industriellen Anlagen etc. In manchen Staaten, namentlich in Frankreich, bildet die R. eine Form für Staatsanlehen, indem de Staat jährlich von ihm zu leistende Zahlungen (R. n) auf (hinsichtlich der Einlösbarkeit) unbestimmte Zeit verkauft. Rentier, wer von seinen R.n lebt; rentiren, Zinsen tragen; rentabel, zinstragend; Rentabilität, Einträglichkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 706.
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