Verständigung

[522] Verständigung, 1) das Verfahren, vermöge dessen man im geistigen Verkehre Andere über den wahren Sinn der eigenen Ansichten aufzuklären od. bei entgegengesetzten Ansichten eine Vermittelung zu erreichen sucht; 2) der der Absicht entsprechende Erfolg dieses Verfahrens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 522.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika