Verwaltungstruppen

[531] Verwaltungstruppen, alle die Militärpersonen, welche nicht für den Dienst vor dem Feind, sondern zur Ausführung militärischer Arbeiten bestimmt sind, so die Handwerkscompagnien, die Sanitätstruppen, Arbeiter der militärisch organisirten Handwerksstätten, Gewehr-, Geschütz- u. Pulverfabriken. In einigen Staaten, z.B. Frankreich u. Italien, rechnet man auch den Train, die Feldbäckereien etc. dazu.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 531.
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