Vierstimmig

[578] Vierstimmig, ein musikalischer Satz, der aus vier verschiedenen Sing- od. Instrumentstimmen besteht, welche hinsichtlich der von ihnen vorgetragenen Töne von einander verschieden sind. Der vierstimmige Satz ist entweder so behandelt, daß eine Stimme die Melodie führt (Hauptstimme) u. die andern ihr zur Begleitung dienen; od. daß jede der vier Stimmen als Hauptstimme betrachtet (thematische Schreibart, Fuge, Canon, Nachahmung) u. durchgeführt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 578.
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