Vorgemach

[686] Vorgemach, ein Zimmer vor od. neben dem Audienzzimmer eines Fürsten od. Vornehmen, welches bes. dazu dient, daß diejenigen einige Zeit darin verweilen, welche Audienz suchen u. nicht sogleich vorgelassen weiden können, od. welche man nicht in die inneren Zimmer einlassen will.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 686.
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