Vortanzen

[702] Vortanzen, unter mehren Tanzenden der erste sein u. zugleich dadurch die besondere Einrichtung des Tanzes bestimmen u. leiten. Die Personen, welche dies thun, heißen Vortänzer u. Vortänzerin. Bei manchen Arten des Volkstanzes u. in manchen Gegenden muß der Vortänzer für die Musik eines einzelnen. Tanzes mehr bezahlen, als die andern Tänzer. Sonst wurde der Vortanz als eine Ehre betrachtet u. galt bes. für das Frauenzimmer, welches zum Vortanz aufgezogen ward, als eine besondere Huldigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 702.
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