Huldigung

[598] Huldigung, die Handlung des Unterthanen, durch welche er sein Unterthanenverhältniß zum Landesherrn anerkennt u. diesem bei seinem Regierungsantritt Treue u. Gehorsam eidlich (durch den Huldigungseid) gelobt. Die H. ist entweder solenn, wo der Fürst unter einem Thron sitzend den Eid von sämmtlichen Bürgern einer Stadt, od. von den Ständen empfängt; od. sie erfolgt durch Bevollmächtigte des Fürsten Alle Unterthanen haben die Huldigungspflicht, u. der Fürst sie zu fordern, das Huldigungsrecht Huldigungslehn, an einigen Orten die Lehnwaare (s.d.), welche die Unterthanen einem neuen Erbherrn, gleich nachdem sie die Lehn von ihm erhalten haben, entrichten. Huldigungsmünzen sind Denkmünzen auf Huldigungen; sie tragen gemeiniglich das Brustbild des neuen Landesherrn, Ort, Tag u. angemessene Devisen. Vgl. Bung, Grundsätze der Huldigung in Deutschland, Tübingen 1794.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 598.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Buchempfehlung: Huldigung an Max Beckmann ISBN-13 9783931759100
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Huldigung an Max Beckmann

Huldigung an Max Beckmann
Infopress Verlag, 71 S. m. 17 Farb- u. 16 SW-Abb., 3931759105, 10,00 €.
Katalog zur in Berlin und Leipzig gezeigten Ausstellung 30 zeitgenössischer Maler und Bildhauer zum 100. Geburtstag von Max Beckmann am 12. Februar ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google