Vorwurf

[704] Vorwurf, 1) Lockspeise für Raubthiere; 2) die gegen einen Andern ausgesprochene, mit der Absicht ihn zu tadeln verbundene Erinnerung an seine Fehler od. unrichtigen Handlungen, welche ebensowohl ruhig u. sanft, als heftig u. bitter sein kann; 3) der Gegenstand, über welchen gesprochen od. verhandelt od. der einem Maler als Gegenstand gegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 704.
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