Wagengeld

[743] Wagengeld, 1) Zoll od. Geleite, welches von Wagen entrichtet wird; 2) Geld, welches dafür bezahlt wird, wenn man bei Extrapostfuhren außer den Postpferden auch noch einen Postwagen nimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 743.
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