Wasserzoll [1]

[927] Wasserzoll, 1) der Zoll (s.d.), welcher wegen Benutzung eines fließenden Wassers zur Schifffahrt an gewissen Orten gegeben werden muß. Er kann durch Wasserregal od. Wasserhoheit (s.d.) begründet werden; 2) die Zollstätte, wo dieser W. erhoben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 927.
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