Wechselnoten

[956] Wechselnoten (ital. Note cambiale), diejenigen Noten, welche harmoniefremd, unmittelbar vor einer harmonieeigenen Note anschlagen u. auf diese Art die zur Harmonie gehörige Note verzögern. Sie können über u. unter der harmonieeigenen Note gebraucht werden, ihr Abstand von derselben darf aber nur eine ganze od. halbe Stufe betragen. Auf diese Art müssen alle Vorschläge, wenn sie harmoniefremd sind, als W. betrachtet werden, z.B.

Wechselnoten

[956] u.s.w. Oft findet man auch zwei W. einer harmonischen Note vorgesetzt, z.B.:

Wechselnoten

d.i. melodische Nebennoten, welche nicht in der zu Grunde gelegten Harmonie enthalten sind, u. die den harmonischen Noten im Nachschlage folgen. Vgl. Durchgang 5).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 956-957.
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