Weger

[7] Weger (Wegerung), 1) die Bekleidung der innern Seite eines Schiffs mit Planken. Die W. ist halbvoll od. halboffen, wenn man nach zwei Gängen der W. einen der Wegerbreite gleichen Zwischenraum läßt, damit die Luft an die Inhölzer kommt u. dieselben austrocknen können; dagegen voll, wenn man keinen solchen Zwischenraum läßt. Einzelne stärkere Planken werden da, wo sie die Inhölzer berühren, eingeschnitten u. heißen daher eingeschnittene od. eingelassene W. Die W. werden entweder mit dem Kiel parallel od. schräg gelegt, so daß sie nach beiden Steven zu anlaufen. Erstere heißen Flurweger, Bauchdennungen od. Bauchdielen, darauf folgen die Stauchweger, dann die Kimweger u. zuletzt die Garnirungen im Raum; 2) ein Büschel Federn, welche wie Fächer ausgespreizt sind u. womit man auf der geschlichteten Kette einen Luftzug hervorbringt, damit die Schlichte schneller trockene.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 7.
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