Widerbrief

[164] Widerbrief (Reversbrief), eine Urkunde, welche sich die Gutsherren sonst in manchen Gegenden bei Verleihung der Bauerngüter, im Gegenüber des von ihnen über die Verleihung ausgestellten Meier- od. Verleihungsbriefes, von den Colonen über die Anerkennung ihres Heimfallsrechtes u. der sonstigen auf dem Gute haftenden Lasten ausstellen ließen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 164.
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