Wildacker

[210] Wildacker, ein Stück Feld in einem Walde od. Thiergarten, welches zur Äsung (Ernährung) des Wildes mit Feldfrüchten bestellt, jedoch zumeist nach erfolgter Bestellung umzäunt u. erst wieder geöffnet wird. wenn jene Früchte der Reise nahe sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 210.
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