Windofen

[262] Windofen, 1) ein von außen geheizter Stubenofen, vgl. Ofen 2) II.; 2) (Bergb.), so v.w. Wetterofen; 3) verschiedene Schmelzöfen, bei denen das Feuer nicht durch Gebläse angefacht wird, sondern welche so eingerichtet sind, daß in ihnen, sobald das Feuer angemacht ist, ein Luftzug entsteht, welcher das Feuer anfacht u. so die gewünschte Hitze erzeugt; 4) Öfen od. Herde zum Schmelzen der Metalle im Kleinen, bei welchen ebenfalls der Luftzug das Feuer anfacht; vgl. Ofen 1) C).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 262.
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