Wohlstand [1]

[317] Wohlstand, 1) so v.w. Wohlanständigkeit; 2) der Besitz der zur äußeren Glückseligkeit u. Ruhe nothwendigen Umstände u. Gegenstände; daher vorzugsweise der Besitz äußerer Güter, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse nöthig sind u. die Mittel zur Annehmlichkeit des Lebens darbieten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 317.
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