Zubuße

[706] Zubuße, 1) Geld zu Bestreitung von Unkosten, welche man nicht haben sollte od. nicht erwartet; 2) der Beitrag, welchen die Gewerken zu Unterhaltung eines Berggebäudes bezahlen müssen, bei welchem die Ausbeute den Aufwand nicht deckt; daher heißt eine solche Grube eine Zubußgrube od. Zubußzeche. Die Höhe des zu leistenden Beitrags wird auf dem, mit einem Zubußstempel versehenen Zubußzettel bemerkt u. diesen überbringt der Zubußbote den Gewerken, um von denselben den Beitrag zu empfangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 706.
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