Zungenvorfall

[742] Zungenvorfall (Glossocele), Hervorliegen der Zunge aus dem Munde, entweder in Folge von angeborener od. durch Krankheiten der Zunge entstandener Vergrößerung, od. Geschwülsten, od. von Lähmung derselben; erfordert im erstern Falle, wenn durch zusammenziehende u.a. Arzneimittel, Festbinden der Kiefer an einander, Scarificationen der Zunge etc. nicht geholfen werden kann, die Zungenabtragung, im zweiten Falle die Cur der Zungenlähmung (s.d.), bei die Zunge hervordrängenden Geschwulsten die Entfernung dieser.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 742.
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