Zungenabtragung

[739] Zungenabtragung (Exstirpatio linguae), Entfernung eines Stücks der Zunge durch das Messer od. die Unterbindung bei Zungenvorfall, Zungenkrebs od. Geschwülsten etc. derselben. Eine theilweise Abtragung derselben stört die Verrichtungen der Z., das Schlingen, Sprechen etc. nicht immer od. nicht bedeutend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 739.
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