Consilĭa evangelĭca

[829] Consilĭa evangelĭca, evangelische Rathschläge, sind in der Katholischen Kirche solche sittliche Vorschriften, zu deren Befolgung der Christ zwar nicht an sich, aber wohl dann verpflichtet ist, wenn er sich dazu verbunden hat; der Erfolg der Haltung solcher Vorschriften ist die Erhebung auf eine höhere Stufe der Tugend u. Heiligkeit u. die Erwerbung eines überflüssigen, auch auf Andere übertragbaren Verdienstes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 829.
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