Consilĭa evangelĭca

[263] Consilĭa evangelĭca (lat., »evangelische Ratschläge«), nach der Lehre der römischen Kirche solche von den Geboten (praecepta) unterschiedene sittliche Vorschriften, zu deren Befolgung der Christ nicht verpflichtet ist, deren Erfüllung jedoch ein besonderes Verdienst des Menschen begründet. Die schon in der alten Kirche geläufige Theorie wurde besonders von Thomas von Aquino entwickelt. Man zählt ihrer im ganzen zwölf; Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam, die drei Mönchsgelübde, gelten als praecipua c. e. Die Reformation hat die C. im Interesse der Gottwohlgefälligkeit der ordentlichen Berufsleistung verworfen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 263.
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