Ehrlich

[838] Ehrlich, 1) wer äußere Ehre genießt, in Ansehen steht; 2) gemäß der durch die äußere Ordnung eingeführten Begriffe von Ehre; daher ein E-es Begräbniß, s.u. Todtenbestattung S. 649; 3) s.u. Ehrlichkeit; auch 4) Einer, welcher die bürgerliche Tugend der Ehrlichkeit besitzt, sonst aber beschränkten Verstandes u. der seinen Lebensart bar ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 838.
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