Altersversorgung

[141] Altersversorgung (providing for the oldness; pension de retraite; provvedimento per la vecchiezza) ist bei den europäischen Eisenbahnen von jeher nicht bloß für die Beamten, sondern auch für das untere ständige Personal, so weit es im Beamten- oder Dienerverhältnis steht, in ausgedehntem Umfange betätigt worden. Das Beamtenpersonal der Staatsbahnen ist in mehreren Staaten in die allgemeine staatliche Fürsorge für die Beamten einbezogen und genießt die Altersversorgung ohne jede Beitragsleistung; andere Staaten erheben von den Eisenbahnbeamten einmalige oder laufende Beiträge zu besonderen Instituten oder Kasseneinrichtungen. Für die Beamten der Privatbahnen bestehen fast regelmäßig Kasseneinrichtungen solcher Art, zu denen die Beamten einmalige und laufende Beiträge zahlen und die Eisenbahngesellschaften teils zufolge der Konzessionsbedingungen regelmäßige Zuschüsse zu leisten haben, teils freiwillig Beiträge entrichten, deren Höhe meistens den von den Beamten zu leistenden Beiträgen gleichkommt. Für die Arbeiter bildet die Altersversorgung einen Teil der Arbeiterversicherung (s.d.). S.a. Arbeiterpensionskassen, Pensionskassen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 141.
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