Bahngräben

[381] Bahngräben (side ditch; contre-fossé; fossetto). Zu beiden Seiten des Bahnkörpers, stets im Abtrage, manchmal auch an den Füßen der Aufträge, werden zur Aufnahme und Abführung des Niederschlagwassers und zur Entwässerung der Gleisbettung B. hergestellt, deren Abmessungen von dem Gefälle sowie von der Länge, Tiefe und den Böschungsverhältnissen der Abträge abhängig sind. Gewöhnlich erhalten die B. in den Abträgen 30–60 cm Sohlbreite und 30–60 cm Tiefe unter dem Unterbauplan um (Abb. 199). In wagrechten und schwach geneigten Bahnstrecken wird das Grabengefälle zumeist nicht unter 2 ausgeführt, was mit zunehmender Länge eine zunehmende Vertiefung der Gräben und daher eine Vergrößerung des Abtrages bedingt. In höheren Felseinschnitten mit steilen Böschungen werden die Gräben in der Regel verbreitert, auch wohl vertieft, um die Bahn gegen etwaige Steinfälle und Ablösungen zu sichern und Platz für die Gesteinabbröckelungen zu schaffen, und das häufige Räumen der Gräben zu vermeiden (Abb. 200),[381] so daß Sohlbreiten bis zu etwa 2 m und Tiefen bis zu 1∙0 m in Frage kommen können. Im stärkeren Gefälle werden je nach der Bodenart die Gräben gegen Auswaschungen durch Trocken- oder Mörtelpflaster, auch durch Mauern zu schützen sein. (Abb. 201 u. 202). Im losen Sand und Erdboden empfiehlt es sich; schon bei einem Gefälle von über 2 Sicherungen der Böschungen und der Sohle der Gräben anzuordnen. An den Oberkanten der Abtragsböschungen werden oft, namentlich im geneigten Gelände, Gräben etwa parallel zur oberen Einschnittskante ausgeführt, um das zufließende Wasser schon oberhalb des Abtrages vom Bahnkörper abzuhalten.

An den Füßen der Aufträge haben Gräben den Zweck, das Gelände unter den Aufträgen und die Dammfüße trocken zu halten.

Dolezalek.

Abb. 199.
Abb. 199.
Abb. 200.
Abb. 200.
Abb. 201.
Abb. 201.
Abb. 202.
Abb. 202.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 381-382.
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