Bezettelung

[366] Bezettelung der Gepäckstücke und Stückgüter (etiquetage des collis; affissione) durch die Bahn besteht in der Versehung der Gepäckstücke und Stückgüter mit Zetteln (Stationszettel), die den Namen der Versand- und Bestimmungsstation, vielfach auch eine Nummer und das Datum der Annahme enthalten.

Die Frachtgüter erhalten in der Regel weiße, die Eilgüter rote Zettel, die meist mit dem Vordruck der Versandstation versehen sind, während der Name der Bestimmungsstation mit Farbstift handschriftlich einzutragen ist. Bei Verwendung von Blankobeklebezetteln, die nur den Vordruck »von« und »nach« enthalten, wird auch der Name der Versandstation handschriftlich eingetragen oder mit dem Stationsstempel aufgedruckt. Auf Eilgüter wird überdies ein roter Zettel aufgeklebt, der den Namen der Versandbahn und das Wort »Eilgut« trägt. Inwiefern bei Gütern, die räumlich oder tarifmäßig eine Wagenladung bilden, eine B. stattfindet, richtet sich nach den Bestimmungen der Versandbahn. Ebenso bestimmen die Vorschriften der Versandbahn, inwieweit in besonderen Fällen außerdem noch andere Anklebezettel zu verwenden sind (Zettel mit Wegevorschrift, Zettel für Güter mit Interessedeklaration, Zettel für explosionsgefährliche Gegenstände, selbstentzündliche Stoffe, brennbare Flüssigkeiten und andere feuergefährliche Güter, Zollzettel). Nach dem Auslande bestimmte Stückgüter sollen auch mit der Grenzstation bezeichnet sein. Die B. erfolgt nach Beseitigung ungültiger Zettel auf der Seite der Frachtstücke, wo sich die Zeichen und Nummern (Signierung) befinden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 366.
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