Gegenkrümmungen

[269] Gegenkrümmungen (reverse curves; contrecourbes; controcurve), Gleisstrecken, die aus zwei Bogenstücken von entgegengesetzter Richtung und einer diese verbindenden kurzen Zwischengeraden bestehen. Die Überhöhung des äußeren Schienenstranges im Bogen muß im Bogenanfang bereits das volle Maß erreichen, beginnt daher schon in der Geraden und wird mittels einer sanft ansteigenden Rampe auf das für den betreffenden Bogenhalbmesser vorgeschriebene Maß gebracht (s. Überhöhung). Bei G. sind zwei solche Überhöhungsrampen vorhanden, die nach entgegengesetzten Richtungen ansteigen. Um nun starke Stöße und seitliche Schwankungen der Fahrzeuge hintanzuhalten, muß zwischen den beiden Überhöhungsrampen ein gerades Gleisstück ohne jede Überhöhung eingeschaltet werden, dessen Länge mit Rücksicht auf die Fahrgeschwindigkeit und den Radstand der verkehrenden Fahrzeuge zu bemessen ist.

Dementsprechend schreibt § 29, Abs. 3 der TV., vor:

»Bei Neubauten sind entgegengesetzte Krümmungen der Hauptgleise durch eine Gerade zu verbinden, die zwischen den Überhöhungsrampen bei Hauptbahnen mindestens 30 m, bei Nebenbahnen mindestens 10 m lang sein muß.«

Bei Weichenkrümmungen soll nach § 39 der TV. zwischen G. eines Verbindungsgleises zweier Weichen eine Gerade von wenigstens 6∙0 m liegen. Vor Weichen, die aus gekrümmten Gleisen in entgegengesetztem Sinne abzweigen und von Zügen gegen die Spitze befahren werden, soll ebenfalls eine mindestens 6∙0 m lange Gerade eingelegt werden. Für Lokalbahnen schreibt § 22, Abs. 4 der Grz., eine 10 m lange Zwischengerade zwischen den Überhöhungsrampen vor.

Die Einschaltung einer G. wird insbesondere dort unvermeidlich, wo der Abstand gerader Parallelgleise vergrößert oder verkleinert werden muß, beispielsweise bei der Einfahrt in Stationen, vor offenen Brücken u.s.w. In solchen Fällen kann zur Ermittlung der günstigsten G. die nachstehende Erwägung dienen.

Stellt d (Abb. 201) das Maß der Gleisverschiebung dar, g die Länge der ohne Überhöhung einzuschaltenden Zwischengeraden, R1 und R2 gewählte Halbmesser, so bestehen die Beziehungen:


(g + t1 + t2) sin α = d 1


t1 = R1 tg α/2 2


t2 = R2 tg α/2 3


Die Auflösung dieser Gleichung ergibt:


Gegenkrümmungen

In der Regel wird man R1 = R2 annehmen können, wodurch sich einfachere Werte für t und tg α/2 ergeben.

Literatur: Zentralbl. d. Bauverw. 1906; Organ f.d. Fortschritte des Eisenbahnwesens 1912, Heft 5, S. 86.

Pollak.

Abb. 201.
Abb. 201.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 269.
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