Rampe

[172] Rampe (incline; rampe; rampa), ursprünglich geneigte Strecke eines Fuß- oder Fahrweges oder einer Eisenbahn, im übertragenen Sinn eine neben einem Gleis oder vor Kopf eines Gleises angeordnete, feste oder bewegliche erhöhte Ladefläche, die in der Regel mittels einer geneigten Fläche für Fuhrwerke oder Tiere zugänglich ist (s. Laderampe), bisweilen auch lediglich in der den Zugang bildenden geneigten Fläche besteht.


Wegerampen dienen im Bereich des Eisenbahnwesens dazu, kreuzende Wege, die höher oder tiefer liegen als die Eisenbahn, zur schienengleichen Kreuzung hinab- oder hinaufzuführen (im ersteren Fall in der Regel Einschnittrampen, im zweiten Auftragrampen) sowie, um für die Unter- oder Überführung eines Weges gegenüber der Schienenhöhe den erforderlichen Höhenunterschied zu gewinnen. Auch wo sonst aus Veranlassung von Eisenbahnbauten Wege angelegt werden, können Wegerampen zur Verwendung kommen. In allen diesen Fällen geht man mit der Rampenneigung nicht gern über die sonstige Größtneigung des betreffenden Weges oder der mit ihm in Verkehrszusammenhang stehenden Wege gleicher Klasse hinaus.

R. werden ferner im Eisenbahnwesen statt der Treppen bisweilen verwendet, um Personentunnel oder Personenbrücken (s.d.) zugänglich zu machen oder sonst Höhenunterschiede in den Wegen für Personen, Gepäck, Güter auszugleichen.

Bei Eisenbahnen selbst wendet man den Namen R. oder auch Steilrampe an, um eine besonders steil geneigte Strecke einer Gebirgsbahn, auch wohl bei einer Bahn mit gemischtem Betrieb eine Zahnstangenstrecke zu bezeichnen (s. Gebirgsbahnen u. Bergbahnen), ferner, wo sonst eine Bahn aus besonderen Gründen (z.B. zur Erreichung einer hochliegenden Brücke) eine Strecke besonders steiler Neigung erhält.

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 172.
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