Rollfuhrdienst

[239] Rollfuhrdienst, Anfahren der abzusendenden Güter von der Wohnung des Absenders zum Bahnhof und die Zuführung der angekommenen Güter vom Bahnhof zur Wohnung des Empfängers. Der R. wird entweder von der Eisenbahn selbst oder von einer damit betrauten Rollfuhrunternehmung besorgt, die hierfür das von der Eisenbahn festgesetzte Rollgeld einhebt (s. Ab- und Zustreifen von Gütern).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 239.
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