Wagenamt

[238] Wagenamt, Dienststelle, der die Wagenverteilung obliegt. Ein W. besteht u.a. in Essen a.d. Ruhr für die Wagenverteilung im Ruhrkohlenbezirk unter der Bezeichnung »Eisenbahnwagenamt« in unmittelbarer Unterordnung unter die Eisenbahndirektion Essen. Ihm obliegt die Wagenverteilung für sämtliche Güterwagen im Bezirk der Eisenbahndirektion in Essen a.d. Ruhr und für die Kohlen- und Kokswagen auf bestimmten Strecken der Eisenbahndirektionen in Köln, Elberfeld, Münster i.W. und Kassel. Die Überwachung der Verteilung steht dem betriebstechnischen und administrativen Dezernenten für die Wagenangelegenheiten der Eisenbahndirektion zu. Das Amt ist befugt, den Dienststellen seines Bezirks innerhalb seines Geschäftsbereichs Weisungen zu erteilen, der Vorstand kann auch innerhalb seines Geschäftsbereichs örtliche Erhebungen über die Ausführung der bezüglich der Wagenbewegung getroffenen Anordnungen vornehmen, ist aber zu einem unmittelbaren Eingriff in den Dienstbetrieb nicht befugt. Soweit es sich um die Beantwortung von Anfragen über Wagengestellung und Wagenbenutzung handelt, kann das Amt in schriftlichen Verkehr mit Verfrachtern treten. Ebenso besteht eine deutsch-polnische Verteilungsstelle in Oppeln für das oberschlesische Kohlengebiet, der ein deutsches Wagenbureau in Oppeln und ein polnisches in Kattowitz unterstellt sind. (Über das Hauptwagenamt s.d.)

Fabiunke.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 238.
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