Abbellen

* Etwas abbellen müssen.

Zwangsweise eine Aussage, eine Verleumdung widerrufen müssen. Die Redensart gründet sich auf einen vor fünfhundert Jahren stattgefundenen Vorgang. Hedwig, die Gemahlin Jagello's, des Königs von Polen (der nach seiner Taufe Wladislaus hiess), war durch den Vicar Komorick von Krakau, Genevoss Dalewicz, bei ihrem eifersüchtigen Gemahl dahin verdächtigt worden, sie habe heimlich eine Zusammenkunft mit dem Herzog Wilhelm von Oesterreich, ihrem frühern Verlobten, gehabt, und sie wäre ohne Dazwischenkunft der Umgebung von ihrem Gemahl ermordet worden. Als ihre Unschuld bald bewiesen ward, wurde der falsche Angeber verurtheilt, seine Aussage – abzubellen. Der Schuldige legte sich unter den Sessel der Königin auf den Boden nieder und erklärte laut: »Ich habe gelogen wie ein Hund, als ich die schmählichen Worte gegen die Königin sprach.« Darauf musste er dreimal das Gebell des Hundes nachahmen. (Dunker, Sonntagsblätter, Berlin 1873, Nr. 2, S. 23.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 688.
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