Acceptiren

[1.] Wer acceptirt, muss bezahlen.Eisenhart, IV, 39; Pistor., I, 2; Volkmar, 355.

Wechselrecht. Kaufmännisches Sprichwort. Wer einen Wechselbrief einmal angenommen, hat sich dadurch auch verbindlich gemacht, die darin enthaltene Summe zu bezahlen, auch wenn der Trassant mittlerweile gestorben oder fallit geworden, oder die Acceptation aus Irrthum geschehen ist und der Acceptant bei Annahme des Wechselbriefs nicht die gehörige Vorsicht beobachtet hat. Das Sprichwort ist, wie das ganze Wechselgeschäft italienischen Ursprungs. Ueber die Fälle, in denen es seine Anwendung verliert, siehe den oben angeführten Eisenhart, §. 2.


[Zusätze und Ergänzungen]

zu1.

Hillebrandt, 172; Hertius, I, 28; Simrock, 45.


2. Ich will acceptiren, aber nicht quittiren.

Was man mir gibt, nehme ich zwar als Abschlagszahlung an, behalte mir aber meine weitern Ansprüche vor. Eine jüdische Redensart in Warschau, die den Gedanken ausspricht: »Nimm das Gebotene und behalte dir das Recht vor, mehr zu verlangen«, lautet: »Le Ojlem nemen (einen) tikkech muhn (mahnen). Scherzhafte Uebersetzung der Worte ›le Ojlem‹ mit ›nimm‹ und ›tikkech‹ mit mahnen.« Im letzten polnischen Aufstande hörte man in Warschau bei Veröffentlichung der Concession des Kaisers den Ruf des Volkes: Akceptajemy ale nie kwitajemy, d.h. wir wollen acceptiren, aber nicht quittiren.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 703.
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