Doctorenfrage

* Eine Doctorenfrage vorlegen.

D.h. eine Frage, deren Entscheidung nicht von praktischer Wirksamkeit sein und nicht auf eine vorliegende Massnahme Bezug nehmen, sondern blos Interesse haben solle als theoretische Erörterung. »Der Finanzminister hat sich veranlasst gesehen, in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine sogenannte Doctorenfrage vorzulegen.« (Volkszeitung, Berlin, vom 9. Februar 1870, Nr. 33.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 1179.
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