Gerichtstag

1. Am Gerichtstage wird jeder seinen Korb tragen.


2. Drei Gerichtstage gehören über einen Todten.Graf, 442, 353.

Beim altdeutschen Gerichtsverfahren war erst die dritte Ladung die entscheidende; zweimal konnte der Geladene, ohne sachlichen Nachtheil befürchten zu müssen, ausbleiben. (S. Dreimal 6.) Auf Rügen: Drey Rechtdage hören äver einen Doden. (Normann, 27.)


3. Gerichtstage1 sind keine Hochzeitstage.

1) So heissen in Oberösterreich Montag, Mittwoch und besonders Freitag. Nach dem Volksglauben soll man an diesen Tagen nichts unternehmen. (Baumgarten.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1570.
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