Währmann

Währmann haben hilft nicht (bei Injurien).Eiselein, 626; Graf, 352, 412.

»Die Berufung eines Schmähers auf dritte Personen als Gewährsleute wendet die Klage wegen Ehrenkränkung oder Verleumdung nicht ab; denn jeder muss seine Rede selbständig vertreten.«

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1765.
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