Abäußern

[9] * Abäußern, verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 9.
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