Abberufen

[10] Abberufen, verb. irreg. act. (S. Rufen,) von einem Orte weg berufen, feyerlich abrufen. Der Gesandte ist bereits abberufen worden. Daher die Abberufung, das Abberufungsschreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 10.
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