Abbüßen

[16] Abbüßen, verb. reg. act. durch Buße, d.i. Reue, Strafe, oder Genugthuung tilgen. Seine Sünden abbüßen. Ein Verbrechen mit Gelde abbüßen. Daher die Abbüßung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 16.
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