Abgewähren

[46] Abgewähren, verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 46-47.
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