Abgewöhnen

[47] Abgewöhnen, verb. reg. act. 1) Durch Gewohnheit oder öftere Übung verlieren machen. Einem das Spielen abgewöhnen. Sich das Fluchen abgewöhnen. Die Wortfügung, einen oder sich von etwas abgewöhnen, die man auch zuweilen findet, ist wenigstens ungewöhnlich. 2) Ein Kind abgewöhnen, besser entwöhnen, es von der mütterlichen Brust zu andern Speisen gewöhnen.


‒ Ein Kind,

Das von der Milch wird abgewöhnt,

Opitz.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 47.
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