Abhanden

[51] Abhanden, adv. welches nur von Sachen, und auch hier nur mit den Zeitwörtern seyn und kommen üblich ist. Abhanden seyn, nicht bey der Hand, abwesend seyn; abhanden kommen, verlegt oder verloren werden.

Anm. Abhanden, oder wie es richtiger geschrieben wird, ab Handen, ist eine Oberdeutsche Redensart, die sich aber auch im Hochdeutschen erhalten hat, ob man gleich daselbst reinere Ausdrücke für diesen Begriff hat, und gebrauchen sollte. Ab ist das alte Vorwort von, und handen ist der Oberdeutsche Dativ. Plur. von Hand. Ein Hochdeutscher würde dafür sagen müssen, von Händen kommen oder seyn. Man sieht hieraus, was man von dem Ausspruche Gottscheds zu halten hat, wenn er sagte, abhanden sey von einem Halb-Lateiner gemacht worden, der gewußt, daß ab im Lateinischen von heiße. Wenn einige Hochdeutsche von abhanden sagen, so geschieht es freylich nur von solchen, denen die Bedeutung des Oberdeutschen Wortes ab unbekannt ist. Das Beywort abhängig, für abwesend, flüchtig, und das Zeitwort abhändigen, veräußern, entreißen, sind nicht nur in Oberdeutschland, sondern auch im Niedersächsischen, Schwedischen und Dänischen üblich. Ältere Beyspiele von abhängig führet Haltaus h. v. an.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 51.
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