Abhohlen

[55] Abhohlen, verb. reg. act. 1) Von einem Orte hohlen. Einen Übelthäter, einen Brief u.s.f. abhohlen. Jemanden aus einer Gesellschaft abhohlen, abrufen und begleiten. Der Wagen wird mich abhohlen. 2) Bey den Kattundruckern werden die gedruckten Zeuge abgehohlet, wenn man sie mit Weißenkleye auskochet, das Gummi und die Stärke der Farbe wieder wegzuschaffen. So auch die Abhohlung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 55.
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