Abliegen

[69] Abliegen, verb. irreg. act. S. Liegen. Es ist 1. Ein Neutrum, mit dem Hülfswort seyn, entfernt liegen, welches aber nur zuweilen im gemeinen Leben gehört wird. Üblicher und edler ist das Particip. abgelegen, S. dasselbe. 2. Ein Activum. (a) Durch Liegen absondern, im Liegen abdrücken. Das Pferd hat sich die Haare abgelegen. (b) Durch Liegen, d.i. im Gefängnisse, büßen oder bezahlen. Eine Schuld im Gefängnisse abliegen, wofür man doch lieber absitzen sagt. (c) Zur Genüge liegen. So sagt man, das Bier, der Wein muß erst abliegen, ehe man ihn trinken kann. Ein abgelegenes Bier. (d) Sich abliegen, durch langes Liegen entkräften, ist niedrig.

Anm. Abliegen bedeutete ehedem auch so viel, als auf der Reise an einem Orte einkehren, so wie man jetzt besteigen in dieser Bedeutung gebraucht. Und davon ist noch das Hauptwort Ablager übrig, welches S.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 69.
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