Ablocken

[69] Ablocken, verb. reg. act. 1) Eigentlich, von einem andern zu sich locken. Einem einen Hund, die Tauben ablocken. 2) Figürlich. (a) Durch List oder Schmeicheley von jemanden erhalten. Einem sein Geld ablocken, wofür man im gemeinen Leben auch wohl das niedrige Frequentat ablockern gebraucht. Einem sein Geheimniß ablocken. Aus allzu jungfräulicher Bedenklichkeit wagte sie es nicht, dir ein Bekenntniß abzulocken, Weiße.

[69] (b) Durch angenehme oder rührende Empfindungen entstehen machen. Das wird ihm Thränen ablocken. Ich will ihm damit noch Zähren ablocken. Wüßte sie, wie viele wehmütige Thränen ihm dein Unglück abgelockt hat, von Brame. Die schöne Morgenröthe hatte ihm sonst Lieder abgelockt, Gesn. Aber wenn Günther sagt:


Die Schmähsucht läßt sich durch den Eifer nicht bekehren,

Den ein gerechter Schmerz der Unschuld abgelockt,


so stehet das Zeitwort ablocken hier wohl nicht an seinem rechten Orte. So auch die Ablockung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 69-70.
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