Abpressen

[79] Abprêssen, verb. reg. act. 1) Durch Pressen absondern. 2) Zur Genüge pressen, und daher aus der Presse nehmen, bey den Buchbindern. Ein Buch abpressen. Bey den Strumpfwirkern bedeutet abpressen, die gemachten Maschen auf den Nadeln des Stuhles vermittelst der Nadelpresse vereinigen. 3) Figürl. durch Pressen, d.i. unerlaubte Zwangsmittel, von jemanden erhalten. Einem Geld, seine Einwilligung, ein Geständniß abpressen. So auch die Abpressung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 79.
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