Abrühren

[85] Abrühren, verb. reg. act. 1) Zur Genüge rühren, zu einem Breye rühren. Das Mehl, die Eyer abrühren, in den Küchen. Die Suppe mit einem Eye abrühren, wie abquerlen. 2) Durch Rühren absondern. Pflaumen abrühren, sie im Sieden durch Umrühren von den Kernen absondern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 85.
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