Abschälen

[88] Abschälen, verb. reg. act. der Schale berauben, als Schale absondern, schälen. Obst abschälen, abgeschälte Äpfel. Einen Baum abschälen. Die Rinde abschälen. Sich abschälen, als Schale, blätterweise abgehen; in den gemeinen Sprecharten abschelfern. Einen wilden Boden abschälen, den Rasen mit dem Schälpfluge wegnehmen, ihn entrasen. Daher die Abschälung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 88.
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